Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der BOViTA Managementgesellschaft im Gesundheitswesen mbH.
Stand: August 2026
Vorbemerkung
Die BOViTA GmbH erbringt Dienstleistungen im Gesundheitswesen. Sie organisiert u. a. Ausstellungen, Messen, Fortbildungsseminare/Veranstaltungen und veröffentlicht Printmedien.
§ 1 Vertragsabschluss
Eine Anmeldung kann schriftlich, per Fax oder per Mail erfolgen. Ein verbindlicher Vertrag bedarf der Schriftform zwischen dem Teilnehmer/Kooperationspartner und der BOViTA GmbH. Mit der Anmeldung unterbreitet der Interessent ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages auf Teilnahme an der angebotenen Veranstaltung. Der Vertrag kommt erst durch Übermittlung der Anmeldebestätigung durch die BOViTA GmbH zustande. Diese Bestätigung kann schriftlich, per Fax oder per Mail den Anmeldenden übermittelt werden.
§ 2 Vergütungspflicht
Falls die angebotene Veranstaltung der BOViTA GmbH vergütungspflichtig ist, ergibt sich die Höhe der Vergütung aus dem Angebot, mit dem die BOViTA GmbH auf die Veranstaltung hingewiesen hat.
Mit der Anmeldebestätigung wird dem Teilnehmer eine Rechnung übermittelt. Die Übermittlung der Rechnung kann schriftlich, per Fax oder elektronisch erfolgen.
Die BOViTA GmbH behält sich das Recht vor, bei fehlendem Zahlungseingang den Vertragspartner von der Veranstaltung auszuschließen. Die Vergütungspflicht bleibt in diesem Fall unberührt.
§ 3 Urheberrecht
Für die von der BOViTA GmbH geleisteten Tätigkeiten oder Veröffentlichungen besteht Urheberrecht. Weitere Verwendung wie Nachdruck, Vervielfältigung, Übersetzung oder Veröffentlichung auf Homepages ist auch auszugsweise nicht gestattet, falls keine eindeutige schriftliche Genehmigung der BOViTA GmbH vorliegt.
§ 4 Stornierung der Veranstaltung durch die BOViTA GmbH
Die BOViTA GmbH behält sich das Recht vor, die Veranstaltung bei zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen. Diese Absage ist spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn dem Vertragspartner schriftlich mitzuteilen.
Eine ggf. erforderliche Änderung der Veranstaltungsstätte ist dem Vertragspartner in gleicher Form mitzuteilen.
Für nachgewiesene Schäden, die grob fahrlässig oder vorsätzlich entstanden sind, entsteht ein Entschädigungsrecht.
§ 5 Stornierung der Veranstaltung durch den Vertragspartner
Die Stornierungsregelungen werden vertraglich zwischen der BOViTA GmbH und dem Vertragspartner geregelt. Nach Ablauf der vereinbarten Fristen bleiben die Vergütungsansprüche der BOViTA GmbH unberührt.
§ 6 Haftungsausschluss
Die BOViTA GmbH haftet nur für Schäden im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bzw. der Erstellung der Medien, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Mitarbeitern der BOViTA GmbH oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen. Eine darüber hinausgehende Haftung wird ausgeschlossen.
Dies gilt insbesondere für Schäden, die durch Unfälle, Verlust oder Diebstahl entstanden sind. Auch hier wird die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
§ 7 Gerichtsstandvereinbarung
Für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien ist der Geschäftssitz der BOViTA GmbH der alleinige Gerichtsstand.
Salvatorische Klausel: Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt.
Vertretungsberechtigte Geschäftsführung
BOViTA Managementgesellschaft im Gesundheitswesen mbH, vertreten durch die Geschäftsführung:
Dr. med. Angela Moewes
Dr. med. Christian Möcklinghoff