Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der BOViTA Managementgesellschaft im Gesundheitswesen mbH.
Stand: August 2026
§ 1 Geltungsbereich und Vorbemerkung
Die BOViTA Managementgesellschaft im Gesundheitswesen mbH (nachfolgend „BOViTA GmbH“) erbringt Management-, Organisations- und Kommunikationsdienstleistungen für Leistungserbringer, Institutionen und Partner des Gesundheitswesens. Hierzu zählen insbesondere die Organisation von Gesundheitsmessen, Ausstellungen und Patienteninformationsveranstaltungen, die Konzeption und Durchführung zertifizierter ärztlicher Fortbildungen, die Herausgabe von Print- und Digitalmedien sowie Beratungs-, Projekt- und Netzwerkdienstleistungen – unter anderem als Dienstleistungspartner des Bochumer Arztnetzes MedQN.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der BOViTA GmbH und ihren Vertragspartnern (Teilnehmende, Aussteller, Kooperations- und Werbepartner, Auftraggeber). Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Vertragspartners werden nur wirksam, wenn die BOViTA GmbH ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
Die BOViTA GmbH erbringt keine medizinischen Heilbehandlungen und keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Inhalte von Veranstaltungen und Publikationen dienen der fachlichen Information; sie ersetzen keine individuelle ärztliche, rechtliche oder steuerliche Beratung.
§ 2 Vertragsabschluss
Angebote der BOViTA GmbH sind freibleibend. Anmeldungen und Aufträge können in Textform (Brief, Telefax, E-Mail) oder über ein von der BOViTA GmbH bereitgestelltes Anmeldeformular erfolgen und stellen ein verbindliches Angebot des Vertragspartners dar.
Der Vertrag kommt erst mit Zugang der Anmelde- bzw. Auftragsbestätigung der BOViTA GmbH zustande. Die Bestätigung kann in Textform, insbesondere per E-Mail, übermittelt werden. Plätze bei Veranstaltungen werden in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen vergeben.
§ 3 Leistungsumfang und Mitwirkung
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung, dem Angebot oder der Auftragsbestätigung. Programmänderungen, der Austausch von Referentinnen und Referenten sowie organisatorisch bedingte Anpassungen bleiben vorbehalten, sofern der Charakter der Veranstaltung oder Leistung dadurch nicht wesentlich verändert wird.
Der Vertragspartner stellt die für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen, Daten, Texte und Bildmaterialien rechtzeitig, vollständig und rechtefrei zur Verfügung und benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner.
§ 4 Zertifizierte Fortbildungen
Soweit Veranstaltungen bei der zuständigen Ärztekammer zur Zertifizierung angemeldet sind, erfolgt die Vergabe von Fortbildungspunkten ausschließlich nach den Vorgaben der jeweiligen Kammer. Die BOViTA GmbH schuldet die ordnungsgemäße Anmeldung und Dokumentation, nicht jedoch eine bestimmte Punktzahl oder deren Anerkennung.
Teilnahmebescheinigungen setzen die vollständige Teilnahme sowie die korrekte Angabe der erforderlichen Daten (u. a. einheitliche Fortbildungsnummer) voraus.
§ 5 Sponsoring, Werbung und Transparenz
Kooperationen mit Unternehmen der Gesundheitswirtschaft erfolgen unter Beachtung der berufs-, heilmittelwerbe- und wettbewerbsrechtlichen Vorgaben sowie einschlägiger Transparenz- und Compliance-Kodizes. Sponsoring wird bei Veranstaltungen und in Publikationen offen ausgewiesen; eine inhaltliche Einflussnahme auf wissenschaftliche Programmteile findet nicht statt.
Für die rechtliche Zulässigkeit vom Vertragspartner gelieferter Werbeinhalte ist dieser verantwortlich. Die BOViTA GmbH kann Inhalte zurückweisen, die gegen gesetzliche Vorschriften, berufsrechtliche Regelungen oder die guten Sitten verstoßen.
§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem Angebot, der Leistungsbeschreibung oder der Auftragsbestätigung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben.
Rechnungen werden mit der Anmelde- bzw. Auftragsbestätigung übermittelt – auch elektronisch – und sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum, spätestens jedoch vor Veranstaltungsbeginn, zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
Die BOViTA GmbH kann Vertragspartner bei ausbleibendem Zahlungseingang von der Veranstaltung oder Leistung ausschließen; die Vergütungspflicht bleibt hiervon unberührt.
§ 7 Stornierung durch den Vertragspartner
Stornierungen bedürfen der Textform. Soweit im Einzelvertrag keine abweichende Regelung getroffen wurde, gilt: Bei Stornierung bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungspauschale berechnet, bis 14 Tage vorher 50 % der Vergütung, danach die volle Vergütung. Die Benennung einer Ersatzteilnehmerin oder eines Ersatzteilnehmers ist bis zum Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich.
§ 8 Absage und Änderung durch die BOViTA GmbH
Die BOViTA GmbH kann Veranstaltungen bei zu geringer Teilnehmerzahl, Ausfall von Referierenden, behördlichen Auflagen oder höherer Gewalt absagen oder verlegen. Eine Absage wird dem Vertragspartner unverzüglich, in der Regel spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn, in Textform mitgeteilt; bereits gezahlte Vergütungen werden erstattet.
Ein Wechsel der Veranstaltungsstätte oder die Durchführung als Online- bzw. Hybridveranstaltung ist zulässig, sofern dies für den Vertragspartner zumutbar ist. Weitergehende Ansprüche bestehen nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
§ 9 Urheber- und Nutzungsrechte
Sämtliche von der BOViTA GmbH erstellten Inhalte – insbesondere Veranstaltungsunterlagen, Magazine, Beiträge, Fotos, Layouts und digitale Angebote – sind urheberrechtlich geschützt. Nachdruck, Vervielfältigung, Übersetzung, Weitergabe, öffentliche Zugänglichmachung sowie Bild- und Tonaufnahmen von Veranstaltungen sind ohne vorherige schriftliche Genehmigung nicht gestattet.
Der Vertragspartner räumt der BOViTA GmbH an überlassenen Materialien die für die vereinbarte Nutzung erforderlichen Rechte ein und sichert zu, hierzu berechtigt zu sein.
§ 10 Datenschutz und Vertraulichkeit
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich nach den Vorgaben der DSGVO und des BDSG; Einzelheiten sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen. Werden im Rahmen eines Auftrags personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
Beide Parteien behandeln ihnen bekannt gewordene Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie insbesondere patienten- und praxisbezogene Informationen vertraulich; ärztliche Schweigepflichten (§ 203 StGB) bleiben unberührt.
§ 11 Haftung
Die BOViTA GmbH haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet sie nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Für Unfälle, Verlust oder Diebstahl im Rahmen von Veranstaltungen sowie für Inhalte fremder Referierender, Aussteller oder verlinkter Websites wird im Übrigen nicht gehaftet. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
§ 12 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Geschäftssitz der BOViTA GmbH in Bochum.
Die BOViTA GmbH ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.
Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Vertretungsberechtigte Geschäftsführung
BOViTA Managementgesellschaft im Gesundheitswesen mbH, vertreten durch die Geschäftsführung:
Dr. med. Angela Moewes
Dr. med. Christian Möcklinghoff